Was Doris W. über den Vorfall in der Dobrastraße erzählt, lässt jedem Katzenbesitzer kalte Schauer über den Rücken laufen: „Meine Eltern sind ein älteres Ehepaar, die ihre Katzen lieben. Als ein Weimaraner, ohne Beißkorb, an einer (langen!) Leine, plötzlich auf ihre zarte – schlafende – Gini stürzte, hatte das Tier keine Chance. Er zerbiss sie auf den Stufen vor ihrer Haustür, für das blutüberströmte Kätzchen gab es keine Rettung mehr.“
Die Entschuldigung der Halterin – einer Wiener Neudorferin, die laut W. zugab, dass der Hund eine Jagdausbildung habe – empfand W. „als Hohn“.
Als man Anzeige erstatten wollte, erklärte sich die Polizei für nicht zuständig, eine Katze sei „eine Sache“. Abgesehen davon, dass dies mit der Aufnahme des Paragrafen 285 a ABGB (1988) schon lange nicht mehr stimmt (Tiere sind keine Sachen; sie werden durch besondere Gesetze geschützt, Anm.) , ist W. über die Reaktion der Behörden empört: „Der Amtstierarzt der Bezirkshauptmannschaft war telefonisch nicht zu sprechen. Die Gemeinde erklärte sich auch nicht als zuständig.“
„Härtenachweis“ in der Ausbildung
Erst der Kontakt mit der Tierärztin des Landes habe den Stein ins Rollen gebracht: „Plötzlich begutachtete der Amtstierarzt den Hund. Sein Statement dazu: „Jetzt muss die arme Frau mit ihrem Hund mit Beißkorb und Leine gehen“, gibt W. im NÖN-Gespräch die Worte wieder. W. informierte sich auch über die Ausbildung der Jagdhunde: „Die Rechtslage verbietet, dass ein Tier an einem anderen lebenden Tier auf Schärfe abgerichtet und geprüft wird.“
Trotzdem findet das Abwürgen von Hauskatzen nach wie vor bei der Ausbildung zu Jagdhunden statt. Man nenne das „Härtenachweis“, dieser stehe für „Totwürgnachweis“, merkt W. an. Madeleine Petrovic, Präsidentin des Tierschutzvereines: „Das Jagdgesetz erlaubt tatsächlich den Abschuss von Katzen 300 m vom Wohngebiet, hier muss etwas geschehen.“
Amtstierarzt Johann Weiss: „Es gibt eine Untersuchung, ob der Hund jagdlich geführt wird, ob die Leine zu lang war, ob die Besitzerin nicht aufgepasst hat. Ich werde jedenfalls der Gemeinde berichten, dass der Hund verhaltensauffällig ist. Er muss ab jetzt mit Leine und Beißkorb gehen.“ Bezirksjägermeister Johannes Unterhalser war nicht zu erreichen.