Die Jagd befinde sich "in einem permanenten Spannungsfeld zwischen Hege und Pflege, romantischen Pirschgängen und Unverständnis für Waffenanwendung", so Landesrat Pernkopf. Mit dem neuen Jagdgesetz, das nach intensiven Gesprächen in Begutachtung geschickt worden sei, werde man den Anforderungen gerecht.
"Die beiden Hauptpunkte sind erstens Bürokratieabbau und Verwaltungsvereinfachung und zweitens ein Verbot von umfriedeten Eigenjagden, sogenannten ‚Jagdgatter‘", so Pernkopf. Denn es sei nicht einzusehen, dass Wildkorridore mit aufwendigen Grünbrücken gesichert werden und anschließend den Tieren erst recht wieder der Weg versperrt wird, so der Landesrat.
3.000 Behördenverfahren weniger
Was den Bürokratieabbau betreffe, so werde künftig die bisher alle neun Jahre stattfindende Jagdgebietsfeststellung für die rund 3.300 Genossenschafts- und Eigenjagdgebiete wegfallen, so sich am Revier nichts verändert habe. Dadurch würden etwa 3.000 Behördenverfahren an den Bezirkshauptmannschaften wegfallen.
Neugründungen einer Eigenjagd sollen bereits nach Vorliegen der Voraussetzungen (115 Hektar) im nächsten Jagdjahr erfolgen, bisher sei dies nur alle neun Jahre bei der Eigenjagdgebietsfeststellung möglich.
Neue "Jagdgatter" verboten
Neben den Verwaltungsvereinfachungen stehen besonders die Jagdgatter im Fokus der Gesetzesnovelle, so Pernkopf. Künftig werde es grundsätzlich nicht mehr möglich sein, um die Genehmigung von neuen umfriedeten Eigenjagden anzusuchen, damit werden neue "Jagdgatter" verboten.
Bei den bestehenden Gattern kündigt Pernkopf schärfere Kontrollen an. Auch das Aussetzen von Schalenwild in Gattern werde nun erschwert und sei nur mehr zur Blutauffrischung möglich. "Eine nicht ordnungsgemäße Bewirtschaftung wird aufgrund der strengeren Kontrollen nicht mehr möglich sein", so Pernkopf.