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Disput mit Hundebesitzer - Amtsgericht spricht Jäger frei

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gerichtsurteil


Cloppenburg

Vom Vorwurf des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr hat das Schöffengericht des Cloppenburger Amtsgerichtes am Freitag einen 76-jährigen Jäger aus Cloppenburg freigesprochen. Denn das, was dem Jäger angelastet worden war, war nicht sicher festzustellen gewesen – es stand Aussage gegen Aussage.

Die ursprüngliche Anklage klang heftig: Der 76-Jährige soll am 15. Juli vergangenen Jahres in seinem Jagdrevier einen Hundehalter mit seinem Auto absichtlich angefahren haben, weil dieser seine Tiere nicht angeleint hatte. Dabei soll der 76-Jährige nicht nur den Hundehalter angefahren haben, sondern auch versucht haben, die Hunde zu überfahren, was misslang.

Der 76-Jährige bestritt die Vorwürfe, der Hundehalter dagegen bekräftigte auch im gestrigen Prozess noch einmal den Vorwurf. Objektive Zeugen gab es keine. Zwar hatte der Angeklagte einen Beifahrer gehabt, der will aber von einem „Gasgeben“ nichts mitbekommen haben. Er habe nur nach den Hunden Ausschau gehalten, sagte er.

Der 76-Jährige erklärte, er habe damals sein Auto zurückgesetzt. Der Hundehalter habe mit dem Rücken zum Fahrzeug gestanden. Dann habe der Mann mit der Hundeleine auf das Dach seines Autos geschlagen. Der Hundehalter dagegen behauptete, der Angeklagte habe in einer Entfernung von rund 20 Metern Gas gegeben. Er sei am Bein gestreift worden, habe dann aber zur Seite springen können. So oder so: Für das Gericht war es unmöglich, das Geschehen aufzuklären.

http://www.nwzonline.de/cloppenburg/blaulicht/amtsgericht-spricht-jaeger-frei_a_26,0,1271773903.html

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