Das neue Jagdgesetz in Baden-Württemberg tritt am 1. April in Kraft. Eine Folge: Das Kreisjagdamt im Landratsamt wird aufgelöst. Dadurch haben die Jäger in der Verwaltungsbehörde bald nur noch eine beratende Funktion. Die Meinungen darüber gehen ebenso auseinander, wie zum Gesetz selbst.
Ab 1. April kommen einige Änderungen auf die Jäger der Region zu, dann tritt das neue Gesetz in Kraft. Es gibt Neuerungen in der Verwaltung. Jäger befürchten eine unnötige Einschränkung ihrer Handlungsfreiheit.
Nach mehr als zwei Jahren Diskussion steht das Inkrafttreten des neuen Jagdgesetzes in Baden-Württemberg kurz bevor. Ab dem 1. April soll das neue Jagd- und Wildtiermanagement-Gesetz gelten. Die Meinungen darüber gehen nach wie vor auseinander. Während sich manch einer, wie Minister Alexander Bonde, freut, dass der Natur- und Tierschutz eine stärkere Rolle spielt, kritisieren andere, dass das Gesetz in so manchen Fällen an der Realität vorbeigehe.
„Das neue Gesetz bringt den Jägern nicht die versprochene Stärkung der Eigenverantwortung und Deregulierung. Im Gegenteil: Die Handlungsfreiheit wird unnötig eingeschränkt“, erklärt der Überlinger Kreisjägermeister Hartmut Kohler seine Sicht der Dinge. Klaus Ziessler, Pressesprecher der Jägervereinigung Tettnang, klingt dagegen etwas optimistischer: „Mit dem Gesetz kann man leben, es hätte schlimmer kommen können. In der Diskussion waren leider von Anfang an viele Emotionen dabei.“ Allerdings befürchtet auch er, dass es bei einigen neuen Regelungen Ärger geben wird.
Norbert Schültke, Leiter des Amtes für Umwelt und Technik im Landratsamt Bodenseekreis, kann die Ablehnung der Jäger durchaus nachvollziehen. „Aus Jägersicht kommt es zu Wegnahmen von bisherigen Rechten und Auferlegung von neuen Pflichten.“ Allerdings betont er auch, dass der Umgang mit vielem noch schlichtweg unbekannt sei. Es sei abzuwarten, wie sich die Gesetzesänderungen in der Praxis auswirken und ob es noch Änderungen in der Verordnung geben wird.
Hitzige Diskussionen hatte es vor allem wegen des Winterfütterungsverbots von Rehen und Hirschen gegeben: Die Befürworter sind überzeugt, dadurch Schäden durch Wild verringern zu können; Kritiker befürchten dagegen eine Steigerung. „Das kann man so oder so sehen. Ich bin überzeugt, dass die Wildschäden zunehmen werden“, sagt Ziessler. Auch bei der Fütterung von manchem Federwild gibt es bald neue Einschränkungen. „Wenn die Oma mit dem Enkel am See Enten füttert, begeht sie damit genau genommen eine Ordnungswidrigkeit“, nennt Klaus Ziessler ein Beispiel. Wie so etwas kontrolliert werden soll, ist für ihn schwer nachvollziehbar.
Auch abgesehen von den direkten Jagdtätigkeiten stehen durch die Gesetzesänderung einige Neuerungen an. So wird beispielsweise mit Inkrafttreten in der kommenden Woche das Kreisjagdamt im Landratsamt aufgelöst. Anders als es der Name vermuten lässt, ist das Kreisjagdamt kein Amt im klassischen Sinn, sondern eine so genannte Kollegialbehörde. Das heißt, es wurden bisher gemeinschaftlich durch Vertreter der Forstbehörde, der Landwirte, der Jäger und der Gemeinden jagdrelevante Themen besprochen und entschieden. „Der Vorteil des Kreisjagdamtes war die gemeinschaftliche Entscheidungsfindung in jagdlichen Fragen, zum Beispiel Abschusspläne oder Entzug des Jagdscheins bei Fehlverhalten“, erklärt Kreisjägermeister Hartmut Kohler. Auch Klaus Ziessler äußert sich positiv: „Die entscheidenden Leute waren immer vor Ort.“ Ab dem 1. April gehört das Amt dennoch der Vergangenheit an.
Dann wird die Kollegial- zur reinen Verwaltungsbehörde der Landratsämter und Stadtkreise. „Zukünftig ist ein Beirat einzurichten, der die Jagdbehörde in Fragen grundsätzlicher Bedeutung zwar berät, aber keine Entscheidungskompetenz mehr hat“, verdeutlicht Norbert Schültke, Leiter des Kreisjagdamtes. Folglich verlieren die Jäger sowie die weiteren Beiratsmitglieder, zu denen ab April auch ein Vertreter der Naturschutz- und der Veterinärbehörde gehört, ihr Mitspracherecht. Hartmut Kohler ist gespannt auf die Entwicklung: „Ob der fachliche Rat überhaupt gesucht wird, muss sich zeigen.“ Klaus Ziessler betont ebenfalls, er wolle der neuen Behörde zunächst einmal Zeit geben: „Wenn sie das gut machen und auf den Beirat hören, kann das eine gute Behörde werden.“
Jagdgesetz, Kreisjagdamt, Gesetz
Nach rund 20 Jahren tritt am 1. April das neue Jagdgesetz in Kraft. Mit Stimmen der Grünen und der SPD wurde es im November im Landtag beschlossen. Nach Ansicht der Befürworter soll dadurch die Jagd stärker mit dem Natur- und Tierschutz in Einklang gebracht werden. Jäger kritisierten insbesondere Fütterungsverbote, das Verbot von Totfangfallen und geänderte Jagdzeiten. Für Diskussionen sorgt derzeit vor allem die Durchführungsverordnung (DVO), die die praktische Umsetzung des Gesetzes regelt. Am 4. März gab es deshalb eine Kundgebung mit rund 3000 Jägern in Stuttgart. Sie befürchten, dass durch die DVO die Gesetze noch einmal verschärft werden könnten.