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Jäger erstach Hund: Gericht bleibt bei Geldstrafe

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Blick vom Strand auf den Einfelder See © NDR Fotograf: Sven RadestockDie Tat ereignete sich am Einfelder See.


Für den qualvollen Tod eines Weimaraner Rüden ist ein 53 Jahre alter Mann zum zweiten Mal zu einer Geldstrafe von 5.400 Euro verurteilt worden. Das Kieler Landgericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte das Tier Ende 2012 am Einfelder See bei Neumünster niedergestochen hat - weil er sich darüber geärgert hatte, dass der Hund nicht angeleint war. Der Mann war vom Amtsgericht Neumünster bereits in erster Instanz schuldig gesprochen worden. Er legte Berufung ein. In Neumünster hatte der Mann, selbst Hundebesitzer, den Messerstich noch bestritten. Im Berufungsprozess äußerte er sich zu dem Tatvorwurf nicht mehr.

Gericht hält die Tat für Selbstjustiz

Das Gericht hält den Jäger zweifelslos für den Täter. Der Vorsitzende Richter Stephan Worpenberg schloss eine Notwehrsituation aus: "Der Tod des Tieres ist nur zu erklären, dass der Hund von Ihnen abgestochen wurde. Es ist schon ein starkes Stück, sich mit einem Messer durchzusetzen und Selbstjustiz zu üben." Der Stich sei mit Wucht ausgeführt worden. Der Hund verblutete innerlich. Laut Gericht war der Angeklagte nicht gut auf den Rüden zu sprechen, weil dieser oft unangeleint ausgeführt wurde und bereits einmal auf den Hund des Mannes losgegangen war.

"Er zog das blutige Messer aus dem Hund"

Im ersten Prozess in Neumünster hatte der Angeklagte die Situation so geschildert: Der Rüde sei aggressiv auf ihn und seinen Hund zugekommen. Er habe ihn mit Händen und Füßen abwehren müssen, dann sei er gegangen, schilderte der Mann den Vorfall damals. Die 73-Jährige, die mit dem Hund unterwegs war, bestätigte ihre Sicht der Dinge im Berufungsprozess. "Hannibal" sei auf den Angeklagten zugelaufen und habe dessen Terrier beschnuppert. Als sie hinzukam, habe sich ihr ein schreckliches Bild geboten, so die Frau: "Ich sah, wie er das blutige Messer aus dem Hund herauszog." Die Rentnerin hatte das Tier nicht angeleint, da sie fürchtete, auf dem glatten schneebedeckten Boden zu stürzen.

Der Verurteilte muss jetzt mit weiteren Forderungen gegen sich rechnen. Der Besitzer von "Hannibal" will rund 10.000 Euro Schadenersatz einklagen.

http://www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/Hund-getoetet-Gericht-bleibt-bei-Geldstrafe,toterhund100.html

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