Pfaffenhofen (dk) Im Prozess um die tödliche Entenjagd bei Geisenfeld ist heute vor dem Pfaffenhofener Amtsgericht ein Urteil gefallen. Der 69-jährige Angeklagte muss eine Geldstrafe von 19.600 Euro zahlen.
Das Bild zeigt die Polizei bei der Suchaktion nach dem ertrunkenen 33 Jahre alten Geisenfelder.
Der Vorsitzende Richter Jochen Metz sprach den 69-jährigen Betreiber eines Teichguts wegen gravierender Sorgfaltspflichtverletzungen der fahrlässigen Tötung in zwei Fällen sowie des fahrlässigen gefährlichen Eingriffs in den Schiffsverkehr für schuldig und verurteilte ihn zu einer Geldstrafe in Höhe von rund 19.600 Euro – 140 Tagessätze zu je 140 Euro.
Nur weil die beiden Jäger, die bei dem Bootsunglück am Silvestertag 2013 ihr Leben verloren haben, nach Ansicht des Gerichts ein erhebliches Mitverschulden trifft, reicht demnach statt einer Freiheitsstrafe eine Geldstrafe aus. Die Verteidigung kündigte bereits an, in Berufung zu gehen. Sie hatte einen Freispruch gefordert.